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Ultraleicht

Ausbildung zum Luftsportgeräteführer - Ultraleichtflug

Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer kann in unserem Verein durchgeführt werden. Zur Verfügung stehen zwei Ultraleichtflugzeuge zur Verfügung. Eines vom Typ WT9 Dynamic und eine Tecnam P-92. Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der Theorieunterricht findet in der Regel in den Wintermonaten statt und wird durch unsere ehrenamtlichen Fluglehrer erteilt. Der praktische Teil der Ausbildung kann in der freien Zeit unter Absprache mit dem Fluglehrer stattfinden.

UL


Werden Sie Luftsportgeräteführer SPL (3-Achs) beim Aero-Club Idar-Oberstein e.V.
1) Bedingungen zu Beginn der Ausbildung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vereinsmitgliedschaft
  • Ausbildungsmeldung
  • Medizinische Tauglichkeit
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern

1.1) Vereinsmitgliedschaft:
Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer ist nur durch eine Vereinsmitgliedschaft im Aero-Club Idar-Oberstein e.V. möglich. Dazu müssen vor Beginn des ersten Fluges folgende Dokumente (1-2) vollständig bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands abgegeben werden.
(1) Antrag auf Mitgliedschaft [LINK]
(2) Versicherungserklärung [LINK]
(3) SEPA-Abbuchungsauftrag [LINK]
Außerdem bitten wir Neumitglieder sich im Rahmen der Vorstandsitzung (in der Regel am 1. Freitag im Monat um 20 Uhr in der Flugplatzgaststätte) dem Vorstand kurz vorzustellen. Die folgenden Dokumente beinhalten weitere Informationen zur Vereinsmitgliedschaft:
(4) Satzung [LINK]
(5) Benutzungsordnung der Luftfahrzeuge [LINK]
(6) Anlage zur Versicherungserklärung [LINK]
(7) Gebührenordnung [LINK]
(8) Arbeitsstundenregelung [LINK]
(9) Umlagenzettel [LINK]

1.2) Ausbildungsmeldung
Die Dokumente 10 - 11 müssen spätestens am Tage des ersten Ausbildungsfluges beim Ausbildungsleiter Ultraleichtflug abgegeben werden. Punkt 12 muss baldmöglichst nachgeliefert werden.
(10) Ausbildungsmeldung [LINK]
(11) Personalausweis (Kopie, Scan)
(12) Passbild

1.3) Medizinische Tauglichkeit
(13) Tauglichkeitszeugnis (Kopie)
Vor dem ersten Flug ist ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL gefordert. Bitte vorher mit dem Fliegerarzt abklären ob eine Augenärztliche und/oder Ohrenärztliche Untersuchung vorher stattfinden muss. Das Tauglichkeitszeugnis kostet etwa 120 EUR und wird vor Ort bar bezahlt. 
Liste Fliegerärzte

2) Umfang und Art der Ausbildung:
Die Ausbildung gliedert sich zunächst in die beiden Bereiche Theorie und Praxis, der Einstieg ist aber jederzeit möglich:

2.1) Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung zum Luftsportgeräteführer erfolgt nach §42 (2) und (3) der LuftPersV und sieht wie folgt aus:
In den Wintermonaten (November bis März) findet die theoretische Ausbildung durch unsere ehrenamtlichen Fluglehrer statt. Es empfiehlt sich den Unterricht regelmäßig zu besuchen, es ist aber auch möglich sich die Theorie anhand von Fachliteratur im Eigenstudium anzueignen.
[Ausbildungsinhalte]
Die Ausbildung und Prüfung findet in den folgenden 8 Fächern statt:
  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Pyrotechnik
Die theoretische Prüfung findet beim zuständigen Prüfungsrat nach dem amtlich anerkannten Fragenkatalog statt. Pro Fach müssen 75% der Antworten richtig sein (Multiple Choise-Verfahren).

2.2) Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung zum Luftsportgeräteführer erfolgt nach §42 (4) der LuftPersV und sieht wie folgt aus:
Für die praktische Ausbildung stehen sechs ehrenamtliche Fluglehrer zur Verfügung. Ausbildungsflüge können somit dienstags bis freitags in der Regel ab 17 oder 18 Uhr laut Einteilungsplan oder am Wochenende durchgeführt werden. Terminabsprachen sind direkt mit den Fluglehrern vorzunehmen und im Flugzeugreservierungssystem einzutragen.
Die praktische Prüfung findet ebenfalls beim zuständigen Prüfungsrat anhand einer Checkliste statt.
Mindestbedingungen bei der praktischen Ausbildung sind:
  • 30 h Gesamtflugzeit auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
  • 5 h Alleinflug auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung
  • theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen
[Ausbildungsinhalte]
3) Kosten
Es ist nicht möglich eine genaue Aufstellung der Kosten bis zum Ende der Ausbildung aufzuzeigen, da diese von vielen Faktoren (z.B. Vorkenntnisse, Zeitliches Engagement, Ausbildungspausen,...) abhängt. Trotzdem hier ein grober Überblick:
3.1) Aufnahmegebühr Verein: Einmalig 200 EUR für Erwachsene (wird im Falle einer Kündigung innerhalb der Probezeit zurückerstattet), 0 EUR für Jugendliche 
3.2) Mitgliedsbeitrag Aktiv: Pro Jahr 175 EUR für Erwachsene, 65 EUR für Jugendliche
3.3) Flugzeit UL: Standardpreis: 1,25 EUR/min, durch Zahlung einer Umlage zu Jahresbeginn kann der Flugpreis deutlich reduziert werden (bis zu 50%).
3.4) Sonstige Kosten: Für Behördenkosten, Prüfungskosten, Tauglichkeitszeugnis, Flugbuch, Landegebühren auf fremden Plätzen, usw. sollten in etwa 500 EUR eingerechnet werden.
4) Ansprechpartner Ultraleicht
Ausbildungsleiter:
Wilfried Feil, Hauptstr. 27, 55758 Herborn
Tel.: 06781-33538
ausbildungsleiter@edrg.de